Wolpert reagiert auf Scharf - "Herr Scharf sollte sich die Reform erklären lassen"
CDU-Fraktionschef Jürgen Scharf hat in einem Volksstimme-Interview jüngst die Gesundheitsreformpläne der Bundesregierung abgelehnt. FDP-Fraktionschef Veit Wolpert erklärte dazu:
„Ich empfehle Herrn Scharf mit seiner eigenen Parteiführung ins Gespräch zu kommen und sich die Gesundheitsreform noch einmal erklären zu lassen, bevor er diese grundsätzlich ablehnt. Diese Zerrissenheit ist auch ein Grund für das schwierige Erscheinungsbild der Bundesregierung in der gegenwärtigen Lage. Darüber hinaus ist eine Reform des Gesundheitssystems alternativlos, da ansonsten die Kosten in den kommenden Jahrzehnten völlig aus dem Ruder laufen. Wissenschaftler wie Prof. Beske gehen ohne eine Reform von einer Beitragshöhe von 27% im Jahr 2025 und 44% im Jahr 2050 aus.
Ziel der Reform war es deshalb, die Finanzierung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten abzukoppeln und damit auf eine stabile und verlässliche Grundlage zu stellen. Eine schlechtere konjunkturelle Entwicklung und eine hiermit verbundene höhere Arbeitslosigkeit haben nicht mehr zwangsläufig Einnahmeausfälle für die gesetzliche Krankenversicherung zur Folge. Der Arbeitgeberanteil wird darüber hinaus nun bei 7,3 Beitragssatzpunkten festgeschrieben. Beschäftigungschancen werden damit nicht mehr durch steigende Krankenversicherungsbeiträge gefährdet.
Jede Krankenkasse entscheidet künftig selbst, in welcher Höhe sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge als festen Euro-Betrag erhebt. Mit diesem einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag erhalten die gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie und damit größere Spielräume im Sinne ihrer Versicherten und Patienten. Es wird für diese künftig leichter, Preis und Leistung ihrer Krankenversicherung miteinander zu vergleichen. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um eine gute und kostengünstige Versorgung wird gestärkt.
Der Sozialausgleich verhindert darüber hinaus soziale Härtefälle. Der Ausgleich wird unbürokratisch umgesetzt und findet direkt bei den Arbeitgebern und den Rentenversicherungsträgern statt, indem der einkommensabhängige Beitrag des Mitglieds entsprechend reduziert wird.“





