22.04.10 17:19

Kosmehl: Untersuchungsausschuss soll Vorgänge im Innenministerium klären

 

FDP- und Linksfraktion beantragen einen Untersuchungs-ausschuss, der die ominösen Vorgänge im Innenministerium aufdecken soll.

Zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses durch die Fraktionen von FDP und DIE LINKE erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Guido Kosmehl:

„Wir wollen prüfen, was zur Umsetzung des Leiters der Polizeiabteilung und des Leiters des Referats für Personalangelegenheiten der Polizei führte. Dabei sollen vor allem mögliche Verstöße gegen das Beamten- und Disziplinarrecht, das Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz sowie die Vorgaben zur Aktenführung untersucht werden, durch die Dienst- und Amtspflichten verletzt wurden. Die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses war zuletzt alternativlos. Der Innenminister weigerte sich, im Innenausschuss des Landtages eine Befragung der Betroffenen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, Akteneinsicht zu nehmen, um den Informationsfluss innerhalb des Innenministeriums vor allem aber in Richtung der Hausleitung nachzuvollziehen. Dabei wird es auch um die Frage gehen müssen, wie weit die Hausleitung über die Ereignisse informiert war.

Ziel ist es die Arbeit des Ausschusses zügig anzugehen und einen Untersuchungsbericht bereits im Herbst diesen Jahres vorzustellen.“

Der Antrag mehrerer Abgeordneter im Wortlaut:

Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag setzt nach Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung Sachsen-Anhalt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein.

I.

Der Ausschuss soll klären, welche Handlungen oder Unterlassungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, die im Zusammenhang mit den dienstrechtlichen Angelegenheiten des Beamten Deppe, Abteilungsleiter Polizei (ALP) in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord, stehen, zur am 9. März 2010 mit der Pressemitteilung 027/10 des Ministeriums des Innern veröffentlichten Umsetzung des Leiters der Polizeiabteilung und des Leiters des Referats für Personalangelegenheiten der Polizei führten.

Insbesondere soll untersucht werden, inwieweit Verstöße gegen das Beamten- und Disziplinarrecht, das Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz und gegen die Vorgaben zur Aktenführung erfolgten und dadurch Dienst- und Amtspflichten verletzt wurden.

II.

Der Ausschuss soll des Weiteren klären, ob, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang die politische Leitung des Ministeriums des Innern im Zusammenhang mit der Besetzung der Stelle des Abteilungsleiters Polizei (ALP) in der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Kenntnis erhalten hat von

1. Informationen, die einer Übertragung der Stelle des Abteilungsleiters Polizei (ALP) einer Polizeidirektion entgegen gestanden hätten;

2. der Verwahrung von Unterlagen, die getrennt von der Personalakte aufbewahrt wurden.

Im Zusammenhang damit soll insbesondere untersucht werden,

1. ob und inwieweit Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten verletzt wurden;

2. welchen Informationsstand die politische Leitung zum Zeitpunkt der Ernennung des damaligen Abteilungsleiters 2 zum Ministerialdirigenten auf Lebenszeit zu dem hier in Rede stehenden Sachverhalt hatte und

3. auf der Grundlage welcher Informationen und aus welchen Beweggründen die politische Leitung im Zusammenhang mit dem hier in Rede stehenden Sachverhalt die Einleitung von Maßnahmen nach dem Disziplinargesetz unterlassen hat.

III.

Der Untersuchungsausschuss hat 12 Mitglieder und 12 stellvertretende Mitglieder.

Begründung

Am 9. März 2010 wurde durch eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern bekannt, dass mit sofortiger Wirkung personelle Veränderungen in der  Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern vorgenommen worden sind. Durch nachfolgende Presseveröffentlichungen wurde deutlich, dass Anlass für die Umsetzungen der Vorschlag der Polizeiabteilung des Ministeriums des Innern aus dem Jahr 2007 zur Besetzung des Postens des Abteilungsleiters Polizei/Vizepräsidenten der Polizeidirektion Nord Sachsen-Anhalt ist.

Nach einer Befassung im Ausschuss für Inneres des Landtages von Sachsen-Anhalt mit diesen Fragen sind diese noch nicht hinreichend beantwortet. Die bisherigen Ausführungen der Landesregierung konnten das berechtigte Interesse der  Öffentlichkeit nach der Aufklärung des Sachverhalts nicht befriedigen. Deshalb muss eine umfassende Aufklärung im Rahmen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses erfolgen.