14.06.10 09:01 Alter: 87 days

Hilfe für die Fischereiwirtschaft

 

Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Regelungen zur Steuerung der Kormoranpopulation in Sachsen-Anhalt so zu gestalten, dass ein wirksames Vorgehen zur Vermeidung von fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz von einzelnen Tierpopulationen ermöglicht wird.

Dabei ist darauf zu achten, dass 

  1. diese Maßnahmen nur mit Zustimmung der jeweiligen Besitzer der betreffenden Grundstücke durchgeführt werden,
  2. Vergrämungsmaßnahmen nur auf die Verhinderung von Brutkoloniebildungen abzielen und
  3. in einem extremen Akutfall Eingriffsmöglichkeiten über einen Vergrämungsabschuss zugelassen werden.

 Die Regelung dieser Maßnahmen soll in Abstimmung mit den Nachbarländern koordiniert und auf 3 Jahre befristet werden. 

Begründung

Derzeit wird der Kormoranproblematik in Sachsen-Anhalt lediglich mit einer Bestandsreduzierung durch Einzelfallregelungen auf Grundlage des § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes begegnet. Seit 2007 geschieht die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen für ein festgelegtes Gewässersystem in Sachsen-Anhalt.

Dennoch sind weiterhin negative Auswirkungen für die Fischereiwirtschaft in Sachsen-Anhalt durch Kormorane zu verzeichnen. Die bisherige Praxis in Sachsen-Anhalt ist somit nicht zielführend und unwirksam bei der Lösung der Kormoranproblematik.

Als wirksame Maßnahme im Sinne des Tier- und Artenschutzes ist vor allem eine Regelung der Vergrämungsmaßnahmen zu treffen. Eine klare Vorschrift erscheint dringend geboten um die Rechtssicherheit und Anwendbarkeit von Maßnahmen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz von einzelnen heimischen Tierpopulationen zu gewährleisten. 

 

Veit Wolpert
Fraktionsvorsitzender